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Öffentliches Personalrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitnehmende als auch Behörden und staatliche Institutionen sowie Gemeinwesen in personalrechtlichen Dienstverhältnissen und Belangen.
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Beratung rund um das öffentlich-rechtliche Verfahren
(Gewährung des rechtlichen Gehörs, Erlass von Verfügungen etc.) -
Führen von Beschwerde- bzw. Rekursverfahren
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Revisionen von Personal- und Dienstordnungen
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Erarbeiten von Ordnungen und Reglementen
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Kündigung des Arbeitsverhältnisses
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Aufhebungsvereinbarungen
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Lohneinreihung und -einstufung
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Beratung von Personalabteilungen
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Unterstützung von Kaderpersonal
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Gesamtarbeitsverträge (GAV)
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Krankentaggeldversicherung
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Sozialversicherung
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Berufliche Vorsorge
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Datenschutz- und Informationsrecht
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