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Öffentliches Personalrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmende als auch Behörden und staatliche Institutionen sowie Gemeinwesen in personalrechtlichen Dienstverhältnissen und Belangen.

  • Beratung rund um das öffentlich-rechtliche Verfahren
    (Gewährung des rechtlichen Gehörs, Erlass von Verfügungen etc.)

  • Führen von Beschwerde- bzw. Rekursverfahren

  • Revisionen von Personal- und Dienstordnungen

  • Erarbeiten von Ordnungen und Reglementen

  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • Aufhebungsvereinbarungen

  • Lohneinreihung und -einstufung

  • Beratung von Personalabteilungen

  • Unterstützung von Kaderpersonal

  • Gesamtarbeitsverträge (GAV)

  • Krankentaggeldversicherung

  • Sozialversicherung

  • Berufliche Vorsorge

  • Datenschutz- und Informationsrecht

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